Der AÜG- und Tarifexperte der Branche

                                                             Norbert Fuhrmann

..... geboren in Duisburg, gehört als bestellter Sachverständiger seit Jahrzehnten zu den anerkannten TOP-Experten der Zeitarbeitsbranche. Durch seine Ideen und  Initiativen  hat er in den letzten 25 Jahren die Branche mit ihren gesetzlichen und tariflichen Rahmenbedingungen  nachhaltig wie kein anderer geprägt.

Die von ihm initiierten Weimarer Erklärung hat 2002 dazu geführt, dass das AÜG deutlich entschärft wurde.

 

Über 25 Jahre Tarifexpertise und nicht weniger operative Erfahrung als Arbeitgeber in der Branche geben seinen Worten Substanz und seinen Vorlagen Rechtssicherheit.

 

Als Initiator des ersten Tarifvertrags für extern Beschäftigte 1999 und Architekt des ersten Verbandstarifvertrag (iGZ) gilt er als der Tarifexperte der Zeitarbeit. 

Durch seine Initiativen öffnete er neue Kundenbranchen für die bis dato wenig bedeutende Zeitarbeit. So entstand ab 2004 der größte Wachstumsschub für die Branche (von 288.000 bis auf 1 Mio. Zeitarbeitnehmern).

 

Als  Mitbegründer des PremiumTarifvertrags tarifPLUS schaffte er es, den ersten bundesweit geltenden Flächentarif in der Zeitarbeitsbranche zu realisieren, der keinen Lohnunterschied mehr zwischen Ost und West machte. Inzwischen gilt er schlechthin als der Taktgeber der Tarifpolitik der Zeitarbeit. 

 

Mit dem tarifPLUS setzte er z.B. folgende Standards für die Branche:

- Durch den ersten Tarifvertrag (Haustarifvertrag mi der IG Metall und Ver.di von 1999 wurde die Blaupause aller späteren Tarifverträge geschaffen. 
- Mit der Architektur des Verbandstarifvertrags (IGZ) wurden die rechtlichen Grundlagen für die Abweichung vom gesetzlichen Equal Pay zementiert.

- Erster Tarifvertrag  mit Branchenzuschlägen als Weg zur EqualPay -Angleichung. Dieser Weg wurde für alle  Verbandstarife Pflicht.
- Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung durch die Lohngleichheit Ost -West in 2011. Zehn Jahre Shen sich die Verbandstarife gezwungen diese Verantwortung auch tariflich zu
vereinbaren.

- Erste tarifliche EqualPay-Angleichung im Handwerksbereich.

- Erster Tarifvertrag für Auszubildende in der Zeitarbeit.

- Erster Tarifvertrag für intern Beschäftigte in der Zeitarbeit.

 

Durch seine fundierte Kenntnis und Erfahrung wird sein Rat bei der Gestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen gerne gehört.

 

Weitere Tätigkeiten in der Branche, wie die Zertifizierung des „Qualitätssiegel Zeitarbeit“ sind nur Auszüge aus seinem nachhaltigen Wirken.