Der AÜG- und Tarifexperte der Branche
Norbert Fuhrmann
..... geboren in Duisburg, gehört als bestellter Sachverständiger seit Jahrzehnten zu den anerkannten TOP-Experten der Personaldienstleistung. Durch seine Ideen und Initiativen hat er in den letzten 25 Jahren die Branche mit ihren gesetzlichen und tariflichen Rahmenbedingungen nachhaltig wie kein anderer geprägt. So führte die von ihm initiierte Weimarer Erklärung zur deutlichen Entschärfung des AÜGs.
Die von ihm entwickelte Idee, mit Tarifverträgen der Branche mehr Attraktivität für Bewerber und Entleiher zu verschaffen und somit mehr Umsatz zu generieren. Dies führte 1999 bekanntlich zum ersten Tarifvertrag für extern Beschäftigte. Die IG Metall fand sich nach einigem Zögern bereit, mit ihm einen Tarifvertrag zu verhandeln und abzuschließen.
In der Branche, besonders seitens der multinational tätigen Firmen, lehnte man diese innovativen Ideen ab. 2004 wurden Tarifverträge in der Branche zur Pflicht. Als Architekt
des ersten Verbandstarifvertrag (IGZ) zeichnete er sich hier aus.
Somit wurde seine Idee der Zeitarbeitstarife zum GameChanger der Branche.
Durch seine Initiativen und Strategien öffnete er neue Kundenbranchen für die bis dato wenig bedeutende Zeitarbeit. So entstand ab 2004 der größte Wachstumsschub für die Branche (von 288.000 bis auf 1 Mio. Zeitarbeitnehmern).
Da die Überlassung von Zeitsbeschäftigten in fast allen Branche stattfand, war der Einstiegslohn der Zeitarbeit für weite Teile der Wirtschaft seiner Meinung auch als allgemeiner Mindestlohn relevant. Somit setzte er sich seit 2004 - als einer der Ersten -vehement für die Einführung eines allgemeinen Mindestlohn ein.
Als Mitbegründer des PremiumTarifvertrags tarifplus+ schaffte er es, den ersten bundesweit geltenden Flächentarif in der Zeitarbeitsbranche zu realisieren, der keinen Lohnunterschied mehr zwischen Ost und West machte. Inzwischen gilt er schlechthin als der Taktgeber der Tarifpolitik der Zeitarbeit.
Mit dem tarifPLUS setzte er z.B. folgende Standards für die Branche:
- Durch den ersten Tarifvertrag (Haustarifvertrag mit der IG Metall und Ver.di ) von 1999 wurde die Blaupause aller späteren Tarifverträge geschaffen.
- Mit der Architektur des Verbandstarifvertrags (IGZ) wurden die rechtlichen Grundlagen für die Abweichung vom gesetzlichen Equal Pay zementiert.
- Erster Tarifvertrag mit Branchenzuschlägen als Weg zur EqualPay -Angleichung. Dieser Weg wurde für alle Verbandstarife Pflicht.
- Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung durch die Lohngleichheit Ost -West in 2011. Zehn Jahre sahen sich die Verbandstarife gezwungen diese Verantwortung auch tariflich zu vereinbaren.
- Erste tarifliche Equal Pay-Angleichung im Handwerksbereich.
- Erster Tarifvertrag für Auszubildende in der Zeitarbeit.
- Erster Tarifvertrag für intern Beschäftigte in der Zeitarbeit.
Durch seine fundierte Kenntnis und Erfahrung wird sein Rat bei der Gestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen gerne gehört.
Weitere Tätigkeiten in der Branche, wie die Zertifizierung des „Qualitätssiegel Zeitarbeit“ sind nur Auszüge aus seinem nachhaltigen Wirken.